BENUTZERORDNUNG Um die im Archiv befindlichen Archivalien zu schützen und für
kommende Generationen zu erhalten, müssen von den Benutzern bestimmte
Regeln beachtet werden:
- Jeder Benutzer hat beim Archivar eine Genehmigung zur Benutzung der Archivbestände
einzuholen. Dabei ist Zweck und Gegenstand der Nachforschungen im
Einzelnen genau anzugeben. Archivalien dürfen nicht mit nach Hause genommen werden!
- Die
Benutzung der Archivbestände findet im eigens dafür eingerichteten
Leseraum statt. Vor Betreten des Lesezimmers sind Garderobe und Taschen
im Eingangsbereich des Archivs abzulegen. Essen, Trinken und Rauchen
ist im gesamten Archiv untersagt.
- Neuaushebungen von
Archivalien geschehen nur durch den Archivar. Wartezeiten müssen im
Leserzimmer verbracht werden. Der Benutzer muss sich beim Verlassen des
Archivs abmelden.
- Es kann nur vom Archivar kopiert werden. Dokumente, die älter als 100 Jahre sind, müssen abgeschrieben werden.
- Die Benutzer haben sich mit allen auf die Benutzung bezüglichen Wünschen und Fragen an die Aufsichtsperson zu wenden.
- Die
Schonung von Archivalien und Büchern, besonders die Erhaltung ihrer
Ordnung, wird den Benutzern zur Pflicht gemacht. Die vorgelegten
Schriftstücke müssen in derselben Reihenfolge und in demselben Zustand,
wie sie ausgehändigt wurden, wieder abgeliefert werden. Vermerke,
Striche oder Zeichen auf und an den Archivalien anzubringen, ist
strengstens untersagt. Im Leserzimmer ist nur der Gebrauch von
Bleistiften gestattet. Lichtbildaufnahmen, das Durchzeichnen von
Schriftzügen und die Anfertigung von Siegelabdrucken durch den Benutzer
ist verboten. Es ist untersagt, Archivalien oder Bücher als
Schreibunterlage zu benutzen. Überflüssiges Hantieren mit den Händen
auf den Archivalien ist zu vermeiden.
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